FH-NORDAKADEMIE 23.05.2012 |
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Die Hauptversammlung (Aktionäre) Die Hauptversammlung der Aktionäre ist insbesondere für die Genehmigung der Haushaltspläne, die Feststellung des Jahresabschlusses, Satzungsänderungen und die Wahl des Aufsichtsrates zuständig. |