FH-NORDAKADEMIE 23.05.2012 |
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Der Senat Aufgaben Der Senat beschließt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes über grundsätzliche fachliche Angelegenheiten der Hochschule und ist insbesondere für die Regelungen der Studieninhalte und des Studienablaufs durch die Studienordnung, den Erlaß von Studienplänen und die Erarbeitung von Prüfungsordnungen zuständig. Er entwickelt darüber hinaus die Grundlagen der Personal- und Investitionsplanung und gibt Empfehlungen zur Einrichtung neuer Studienrichtungen und zur Standortplanung ab. Die Mitglieder des Senats sind in Hochschulangelegenheiten nicht an Weisungen der Trägergesellschaften gebunden.
Der Senat setzt sich aus bis zu vier Mitgliedern aus dem Kreis der hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten (Professorinnen und Professoren), einem Mitglied aus dem Kreis der sonstigen hauptberuflichen Angehörigen der Hochschule, einem Mitglied aus dem Kreis der Lehrbeauftragten, einem Mitglied aus dem Kreis der Studierenden und der Präsidentin oder dem Präsidenten zusammen.
Prof. Dr. Volker Ahrens, AStA-Vorstand, Ulrike Heinrich, Birgit Kuhnert, Prof. Dr. Michael Lühn, Prof. Dr. Hinrich Schröder, Prof. Dr. Georg Plate und Prof. Dr. Frank Zimmermann
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