Aufgaben
Der Senat beschließt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes über grundsätzliche fachliche Angelegenheiten der Hochschule und ist insbesondere für die Regelungen der Studieninhalte und des Studienablaufs durch die Studienordnung, den Erlaß von Studienplänen und die Erarbeitung von Prüfungsordnungen zuständig. Er entwickelt darüber hinaus die Grundlagen der Personal- und Investitionsplanung und gibt Empfehlungen zur Einrichtung neuer Studienrichtungen und zur Standortplanung ab. Die Mitglieder des Senats sind in Hochschulangelegenheiten nicht an Weisungen der Trägergesellschaften gebunden.
Zusammensetzung
Der Senat setzt sich aus bis zu vier Mitgliedern aus dem Kreis der hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten (Professorinnen und Professoren), einem Mitglied aus dem Kreis der sonstigen hauptberuflichen Angehörigen der Hochschule, einem Mitglied aus dem Kreis der Lehrbeauftragten, einem Mitglied aus dem Kreis der Studierenden und der Präsidentin oder dem Präsidenten zusammen.
Mitglieder (Stand: April 2010)
Prof. Dr. Volker Ahrens, AStA-Vorstand, Jan, Bartelsen, Prof. Dr. Johannes Brauer, Birgit Kuhnert, Prof. Dr. Arno Müller, Prof. Dr. Georg Plate und Prof. Dr. Frank Zimmermann
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