FH-NORDAKADEMIE 23.05.2012 |
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Das Präsidium Aufgaben Das Präsidium vertritt gem. § 44 schleswig-holsteinisches Hochschulgesetz die Hochschule nach außen und leitet die Verwaltung der Hochschule. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vize-Präsidenten sowie dem Kanzler. ![]()
Präsident
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Vize-Präsident
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Kanzler
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