FH-NORDAKADEMIE 23.05.2012

Die Studierendenvertretung

Die Studierendenschaft der NORDAKADEMIE hat sich in Anlehnung an § 28 schleswig-holsteinisches Hochschulgesetz eine Satzung gegeben und hierin die Studierendenvertretung (durch den allgemeinen Studierendenausschuß (AStA) und das Studierendenparlament) sowie die Vollversammlung der Studierenden geregelt.


 

 

 

 

 

 

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