FH-NORDAKADEMIE 24.05.2012

Notenbescheinigungen der NORDAKADEMIE

Für die Bewerbungen an den ausländischen Gasthochschulen benötigen Sie unterschiedliche Dokumente. Bei Bedarf erhalten Sie vom International Office das "Transcript of Records" (eine detaillierte Notenübersicht über die bisher erbrachten Leistungen), eine allgemeine Referenz sowie eine Sprachreferenz. 

Die entsprechenden Dokumentvorlagen werden von den Studierenden in Dateiform ausgefüllt und zur Prüfung und Unterschrift an das Auslandsamt gesendet.

 

Vorlagen und Muster befinden sich im Downloadbereich des Auslandsreferates.

 


Notenbescheinigungen aus dem Ausland


Zur Anerkennung Ihres Auslandssemesters sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Belegung von Kursen an der Gastuniversität (Nachweispflicht Immatrikulationsbescheinigung oder schriftliche Teilnahmebestätigung der Gastuniversität) im Gegenwert von mind. 30 ECTS, wovon mind. 20 ECTS durch die Belegung von Fachkursen erreicht werden müssen. Die restlichen 10 ECTS können z.B. durch Sprachkurse abgedeckt werden.
  • Mindestaufenthalt von 10 Wochen an der Gastuniversität
  • Bescheinigung der Gasthochschule über absolvierte Kurse sowie den Zeitraum des Aufenthaltes (ggf. Notenbestätigungen) / Immatrikulationsbescheinigung

Die offizielle Bescheinigung der Gastuniversität ist nach der Rückkehr im Akademischen Auslandsamt einzureichen.


Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen:


An ausländischen Hochschulen erbrachte Prüfungsleistungen sind an der NORDAKADEMIE grundsätzlich anerkennungsfähig (siehe Verfahrensablauf und Antrag).


Verfahrensablauf zur Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen

Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen