Menschen an langem Meetingtisch

Das Präsidium

Gremium der Hochschule

Aufgaben

Das Präsidium vertritt gem. § 44 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes die Hochschule nach außen und leitet die Verwaltung der Hochschule. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie dem Kanzler.