Der Senat
Gremium der Hochschule
Aufgaben
Der Senat beschließt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes über grundsätzliche fachliche Angelegenheiten der Hochschule und ist insbesondere für die Regelungen der Studieninhalte und des Studienablaufs durch die Studienordnung, den Erlass von Studienplänen und die Erarbeitung von Prüfungsordnungen zuständig. Er entwickelt darüber hinaus die Grundlagen der Personal- und Investitionsplanung und gibt Empfehlungen zur Einrichtung neuer Studienrichtungen und zur Standortplanung ab. Die Mitglieder des Senats sind in Hochschulangelegenheiten nicht an Weisungen der Trägergesellschaften gebunden.
Zusammensetzung
Der Senat setzt sich aus vier Mitgliedern aus dem Kreis der festangestellten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Mitgliedern aus dem Kreis der festangestellten wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule, wobei aus jeder Gruppe ein Mitglied gewählt werden sollte (soweit aus einer Gruppe kein Mitglied entsandt werden kann, steht das Wahlrecht der anderen Gruppe zu, einem Mitglied aus dem Kreis der Studierenden und der Präsidentin oder dem Präsidenten zusammen.
Mitglieder
Präsident Prof. Dr. Stefan Wiedmann, Vizepräsidentin Prof. Dr. Sandra Blumberg, Prof. Dr. Hinrich Schröder, Prof. Dr.-Ing. Bernhard Meussen, Prof. Dr. habil. Jan Haase, Prof. Dr. Michael Schulz, Franziska Hauschild, Ulf Wohlers sowie Vertreter:innen des AStA.
