Die ERASMUS+-Universitätscharta (EUC) wurde von der EU-Kommission vergeben und belegt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+-Programm erfüllt.
Über deine Rechte und Pflichten informiert dich die ERASMUS Studierendencharta.
ERASMUS+
Informationen zur Förderung, Förderbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen:
Programmüberblick
Veröffentlichung ECHE/EPS
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021-2027 teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
ECHE der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft >>
EPS der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft >>
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst du beim:
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Webseite: eu.daad.de
X: twitter.com/Erasmus_DAAD
Youtube: youtube.com/erasmus_DAAD
Presse: http://www.daad.de/portrait/presse/logos/08959.de.html
Finanzierung
Fördersätze der Studierendenmobilität und der Lehrendenmobilität.
Fördersätze SM (Studierendenmobilität)
Fördersätze Studierendenmobilität (SM)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Seit dem Projektjahr 2024 gelten europaweit die folgenden Förderraten für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro):
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. - Gruppe 2 (monatlich 540 Euro):
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. - Gruppe 3 (monatlich 540 Euro):
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Fördersätze ST (Lehrendenmobilität)
Fördersätze Personalmobilität (ST)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertretungen an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeiter:innen an europäischen Hochschulen und Unternehmen. Detaillierte Informationen findest du HIER:
Fördersätze ST für das Projektjahr 2024:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Outgoing Studierendenmobilität (SM)
Studierende: alle wichtigen Informationen zum Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+
Studierende
An den Erasmus+-Partnerhochschulen der NORDAKADEMIE können Studierende im Rahmen der Erasmus+-Hochschulmobilität mit Programmländern eine Zeit im Ausland studieren, lernen und leben.
Umfassende Informationen zu den Fördermöglichkeiten findest du HIER
Auslandspraktikum (wird von der NORDAKADEMIE nicht angeboten!)
Auswahlkriterien
Online Language Support (OLA)
Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte auch in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterstützt. Die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm wird Online Language Support genannt und über die Plattform EU Academy bereitgestellt.
Erasmus+ Geförderte erhalten durch einen EU-Login Zugriff auf die Plattform und haben verschiedene Möglichkeiten zur Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch Sprachtests sowie Teilnahme an Sprachkursen in zunächst fünf Sprachen.
Im Erasmus+ Programm erhalten Geförderte auch einen Zugang zur Online-Sprachunterstützung Online Language Support (OLS), damit sie ihre Kenntnisse der Sprache verbessern können, in der sie im Ausland studieren. Wir möchten die Studierende der NAK motivieren, die Lernangebote des Online Language Support zu nutzen, um Ihre Sprachfähigkeiten in der Landes- oder Unterrichtssprache auszubauen. Das OLS bietet 29 Sprachen an, sodass hier jeder für seine individuellen Anforderungen fündig werden sollte.
Erasmus Studierendencharta
Sonderförderungen
Die EU legt in der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration 2021 – 2027 u.a. besonderen Wert auf „Nachhaltiges Reisen“ und auf „Inklusion“ und bietet finanzielle zusätzliche Förderungen (sogenannte Top-ups) zu der normalen (Länder-) Stipendienrate.
Social Top-ups:
Die Social Top-Ups in Höhe von 250 Euro pro Monat sind für „Teilnehmende mit geringeren Chancen“. Der DAAD in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die folgenden Zielgruppen der Teilnehmenden mit geringeren Chancen festgelegt
- Social Top-Up für Erstakademiker: innen: Dieses Top-Up können Studierende beantragen, bei denen beide Elternteile über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden, gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt des Top-ups als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf Aufstockung besteht. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
- Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern): Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Beantragung ist auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners möglich; eine Doppelförderung ist auszuschließen. Werden beide Eltern bei Mitnahme von zwei Kindern gefördert, können beide den Zuschuss erhalten.
- Social Top-Up für Studierende mit Behinderung (ab GdB 20): Studierende mit einem »Grad der Behinderung (GdB)« ab 20, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
- Social Top-Up für Studierende mit chronischer Erkrankung: Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden und für die aufgrund der chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, können dieses Top-Up beantragen. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass aufgrund der chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht, notwendig.
Es wird auch ein Social Top-Up für erwerbstätige Studierende angeboten, allerdings sind duale Studiengänge mit einem festen Gehalt ausgenommen.
Für die Beantragung erhalten Sie eine E-Mail mit einer ehrenwörtlichen Erklärung, nachdem Sie im Erasmus+ Programm aufgenommen wurden.
Die Social Top-ups sind nicht miteinander kombinierbar.
Studierende mit Kind(ern), oder mit chronischer Erkrankung oder mit Behinderung (ab GdB 20) können alternativ zum pauschalen Top-Up die Realkostenanträge beim DAAD stellen.
Green Top-up:
Die Nachhaltiges Reisen („Green Top-up“) wird durch zusätzliche Reisetage (max. 6 Tage, max. für 3 Hinreise und max. 3 für Rückreise) gefördert. Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke): Zug, Fahrgemeinschaft, Bus, Fahrrad und zu Fuß. Für die Beantragung erhalten Sie eine E-Mail mit einer ehrenwörtlichen Erklärung, nachdem Sie im Erasmus+ Programm aufgenommen wurden.
Alle Social Top ups sind kombinierbar mit dem Green Top up.
Incoming
Information for International Exchange Students about the stay at the NORDAKADEMIE with ERASMUS+.
As an Erasmus+ exchange student at NORDAKADEMIE you can choose between our five bachelor programs: LINK
Before you can apply to NORDAKADEMIE as an “ERASMUS+” student, you must be nominated by your home university. Please check with your study abroad advisor, “ERASMUS+” coordinator and International Office if your university has an agreement with NORDAKADEMIE in your subject area.
Further information for international students: LINK
Personalmobilität (ST)
Informationen zur Förderung der Lehrendenmobilität durch ERASMUS+
Mobilität zu Unterrichtszwecken / Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozent:innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professor:innen und Dozent:innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozent:innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
- Unternehmenspersonal
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele)
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
ERASMUS Erklärung
der NORDAKADEMIE zur Hochschulpolitik
Die NORDAKADEMIE ist mit einer Vielzahl von Hochschulen in aller Welt vernetzt, mit denen akademischer Austausch aktiv gelebt wird. Dieses Netz bildet die Grundlage zur Förderung und Unterstützung internationaler Mobilität. Die Vorbereitung der Studierenden auf Aufgaben im internationalen und interkulturellen Umfeld ist ein besonderes Anliegen der NORDAKADEMIE. Die Befähigung zu einer Tätigkeit im internationalen Kontext ist explizit als Studienziel (vgl. §3, Abs. 4 der Prüfungsordnungen der Bachelor-Studienprogramme) definiert. Durch ein umfangreiches Fremdsprachenprogramm und ein internationales und interkulturelles Seminarangebot werden die Studierenden auf den Auslandsaufenthalt vorbereitet. Ein Mobilitätsfenster ist in den Bachelorstudienplänen fest integriert. Dadurch wird es den Studierenden erleichtert, akademische Erfahrungen im internationalen Umfeld zu sammeln. Die Förderung der Mobilität mit dem Ziel, möglichst vielen Studierenden ein Auslandssemester zu ermöglichen, ist daher ein zentrales Anliegen der NORDAKADEMIE.
Um die Studierenden auf ein zusammenwachsendes Europa gut vorzubereiten, liegt ein besonderer Fokus auf der innereuropäischen Mobilität. Hier ist es das Ziel der NORDAKADEMIE, das Angebot an ERASMUS-Partnerschaften mit englischsprachigen Hochschulen sowie mit Hochschulen in Frankreich und Spanien weiterhin attraktiv zu gestalten. Als Fachhochschule legen wir bei der Auswahl der Partnerhochschulen hier besonderen Wert auf ein ähnlich praxisorientiertes Profil.
Die Masterstudiengänge sind berufsbegleitend konzipiert. Hochschullehrende und namhafte Führungskräfte aus dem In- und Ausland bilden einen international erfahrenen und mit hoher Fach- und Lehrkompetenz ausgestatteten Dozent:innenkreis. Die International Weeks in Shanghai, St. Petersburg oder St. Gallen bieten die Möglichkeit, die internationale Wirtschaft in Theorie und Praxis auch direkt vor Ort zu erleben.
Hinweis zur Berichtspflicht:
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, den Teilnehmerbericht über seine/ihre Mobilitätserfahrung (über das Online-Tool: EU-Survey) ausfüllen und einreichen.
Sprechzeiten
Mo.-Do.: 09:00 bis 16:00 Uhr
(nach vorheriger Vereinbarung)
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