Die ERASMUS+-Universitätscharta (EUC) wurde von der EU-Kommission vergeben und belegt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+-Programm erfüllt.
Hier findest du die der NORDAKADEMIE verliehene ERASMUS+ Charta für die Hochschulbildung 2021 - 2027: LINK folgt.
Über deine Rechte und Pflichten informiert dich die ERASMUS Studierendencharta.

ERASMUS+
Informationen zur Förderung, Förderbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen:
Programmüberblick
Veröffentlichung ECHE/EPS
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021-2027 teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
ECHE der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft: LINK folgt!
EPS der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft: LINK folgt!
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst du beim:
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Webseite: eu.daad.de
Twitter: twitter.com/Erasmus_DAAD
Youtube: youtube.com/erasmus_DAAD
Logo: http://www.daad.de/portrait/presse/logos/08959.de.html
Finanzierung
Fördersätze der Studierendenmobilität und der Lehrendenmobilität.
Fördersätze SM (Studierendenmobilität)
Fördersätze Studierendenmobilität (SM)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Seit dem Projektjahr 2022 gelten europaweit die folgenden Förderraten für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro):
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden. - Gruppe 2 (monatlich 540 Euro):
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern. - Gruppe 3 (monatlich 490 Euro):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn.
Fördersätze ST (Lehrendenmobilität)
Fördersätze Personalmobilität (ST)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertretungen an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeiter:innen an europäischen Hochschulen und Unternehmen. Detaillierte Informationen findest du HIER:
Fördersätze ST:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Outgoing Studierendenmobilität (SM)
Studierende: alle wichtigen Informationen zum Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+
Studierende
An den Erasmus+-Partnerhochschulen der NORDAKADEMIE können Studierende im Rahmen der Erasmus+-Hochschulmobilität mit Programmländern eine Zeit im Ausland studieren, lernen und leben.
Umfassende Informationen zu den Fördermöglichkeiten findest du HIER
Auslandspraktikum (wird von der NORDAKADEMIE nicht angeboten!)
Auswahlkriterien
Sprachförderung online
Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte auch in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterstützt. Die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm wird Online Language Support genannt und über die Plattform EU Academy bereitgestellt.
Erasmus+ Geförderte erhalten durch einen EU-Login Zugriff auf die Plattform und haben verschiedene Möglichkeiten zur Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch Sprachtests sowie Teilnahme an Sprachkursen in zunächst fünf Sprachen.
Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler:innen. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer:innen als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer:innen durch andere Nachweise abgesichert werden.
Erasmus Studierendencharta
Sonderförderungen
Förderung für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit 1999 fördert die Nationale Agentur die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) neben einer Erhöhung der Stipendienraten für Studierende die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht.
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Sonderförderung von Teilnehmer:innen mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
Incoming
Information for International Exchange Students about the stay at the NORDAKADEMIE with ERASMUS+.
As an Erasmus+ exchange student at NORDAKADEMIE you can choose between our five bachelor programs: LINK
Before you can apply to NORDAKADEMIE as an “ERASMUS+” student, you must be nominated by your home university. Please check with your study abroad advisor, “ERASMUS+” coordinator and International Office if your university has an agreement with NORDAKADEMIE in your subject area.
Further information for international students: LINK
Personalmobilität (ST)
Informationen zur Förderung der Lehrendenmobilität durch ERASMUS+
Mobilität zu Unterrichtszwecken / Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozent:innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professor:innen und Dozent:innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozent:innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
- Unternehmenspersonal
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele)
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
ERASMUS Erklärung
der NORDAKADEMIE zur Hochschulpolitik
Die NORDAKADEMIE ist mit einer Vielzahl von Hochschulen in aller Welt vernetzt, mit denen akademischer Austausch aktiv gelebt wird. Dieses Netz bildet die Grundlage zur Förderung und Unterstützung internationaler Mobilität. Die Vorbereitung der Studierenden auf Aufgaben im internationalen und interkulturellen Umfeld ist ein besonderes Anliegen der NORDAKADEMIE. Die Befähigung zu einer Tätigkeit im internationalen Kontext ist explizit als Studienziel (vgl. §3, Abs. 4 der Prüfungsordnungen der Bachelor-Studienprogramme) definiert. Durch ein umfangreiches Fremdsprachenprogramm und ein internationales und interkulturelles Seminarangebot werden die Studierenden auf den Auslandsaufenthalt vorbereitet. Ein Mobilitätsfenster ist in den Bachelorstudienplänen fest integriert. Dadurch wird es den Studierenden erleichtert, akademische Erfahrungen im internationalen Umfeld zu sammeln. Die Förderung der Mobilität mit dem Ziel, möglichst vielen Studierenden ein Auslandssemester zu ermöglichen, ist daher ein zentrales Anliegen der NORDAKADEMIE.
Um die Studierenden auf ein zusammenwachsendes Europa gut vorzubereiten, liegt ein besonderer Fokus auf der innereuropäischen Mobilität. Hier ist es das Ziel der NORDAKADEMIE, das Angebot an ERASMUS-Partnerschaften mit englischsprachigen Hochschulen sowie mit Hochschulen in Frankreich und Spanien weiterhin attraktiv zu gestalten. Als Fachhochschule legen wir bei der Auswahl der Partnerhochschulen hier besonderen Wert auf ein ähnlich praxisorientiertes Profil.
Die Masterstudiengänge sind berufsbegleitend konzipiert. Hochschullehrende und namhafte Führungskräfte aus dem In- und Ausland bilden einen international erfahrenen und mit hoher Fach- und Lehrkompetenz ausgestatteten Dozent:innenkreis. Die International Weeks in Shanghai, St. Petersburg oder St. Gallen bieten die Möglichkeit, die internationale Wirtschaft in Theorie und Praxis auch direkt vor Ort zu erleben.
Hinweis zur Berichtspflicht:
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Sprechzeiten
Mo.-Do.: 09:00 bis 16:00 Uhr
(nach vorheriger Vereinbarung)
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